AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ACENDIS Healthcare GmbH
§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der ACENDIS Healthcare GmbH (im folgendem als ACENDIS) mit dem Kunden (in den folgenden Paragraphen auch als Käufer bezeichnet). 2.Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.
§ 2 Angebot; Preise 1.Die Angebote von ACENDIS sind unverbindlich. 2.Unsere Angebote sind als Aufforderungen an den Käufer zu verstehen ein Kaufangebot zu machen. 3.Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie schriftlich zugesagt wurden. 4.Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise.
§ 3 Erfüllung; Lieferung 1.Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Hannover. 2.Teillieferungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen, insbesondere zur rationellen Auftragsabwicklung, behalten wir uns vor, soweit solche dem Käufer nicht unzumutbar sind. Der Nachweis der Unzumutbarkeit obliegt dem Käufer. Rechnungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, entsprechend anteilig verändert. Jede Teillieferung gilt als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Bedingungen. 3.Liefertermine sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend, werden jedoch nach bester Möglichkeit eingehalten. 4.Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der im Einzelvertrag festgelegten Handelsklausel, für deren Auslegung die INCOTERMS in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung Anwendung finden.
§ 4 Beachtung gesetzlicher Bestimmungen durch den Käufer Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Besteller für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.
§ 5 Unvorhersehbare Ereignisse; Höhere Gewalt Unvorhergesehene außergewöhnliche Ereignisse, insbesondere Höhere Gewalt, Krieg, hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen befreien uns vor der Lieferpflicht, ohne dass wir dem Besteller zum Schadensersatz oder zu sonstigen Kompensationen, insbesondere aus Verzug oder sonstigen Leistungsstörung, verpflichtet sind, und berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, soweit wir diesen noch nicht abgewickelt haben.
§ 6 Gewährleistung; Haftung 1.Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Bestimmungen mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. 2.Sollte der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB sein, ist er verpflichtet, die erhaltene Ware sofort auf offensichtliche Fehler zu überprüfen. Stellt er offensichtliche Fehler fest, so hat er das unverzüglich ACENDIS mitzuteilen. Unterläßt er das, so kann er gegenüber ACENDIS keine Gewährleistungsansprüche wegen dieser Fehler geltend machen. 3.ACENDIS haftet nicht für Fehler, deren Auftreten durch den Käufer verursacht wurden. Das gilt auch für gewöhnliche Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen. 4.Eine Zusicherung von Eigenschaften für Waren oder Dienstleistungen besteht nicht. Die Beschreibung der Waren und Dienstleistungen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. 5.ACENDIS haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter uneingeschränkt. Das gilt auch für zugesicherte Eigenschaften.
§ 7. Zahlungen; Skonto; besonderes Rücktrittsrecht; Aufrechnung und Zurückbehaltung 1.Zahlungen werden- sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist – mit Erhalt der Rechnungen fällig. Das Nettozahlungsziel beträgt 30 Tage, gerechnet ab Rechnungsdatum. 2.Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. 3.Verzugszinsen werden in Höhe des gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 4.Im Falle der Vereinbarung von Skonto ist nur der Warenwert ohne Frachtkosten skontierfähig. Berechtigung zum Skonto besteht gleichwohl nur, falls das Konto des Käufers keine anderweitigen fälligen Rechnungsbeträge aufweist. 5.Stellt der Käufer seine Zahlungen ein, wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet oder wird der Antrag auf Eröffnung eines solchen Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen solchen Rücktritts kann der Käufer nicht geltend machen. 6.Nichtabnahme der Abschlussmenge zum Liefertermin oder Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen lassen das Recht des Käufers auf weitere Lieferungen erlöschen, ohne dass es der Bestimmung einer eventuell nach abdingbaren gesetzlichen Regelungen erforderlichen Nachfrist bedarf, unbeschadet unseres Rechts, auch noch nach dem Fälligkeitstermin Abnahme zu verlangen. Mögliche weitere Ansprüche unsererseits, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt. 7.Aufrechnungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen erfolgen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die sich aus einem anderen Vertragsverhältnis ergeben.
§ 8. Rücksendungen Rücksendungen jedweder Art, auch im Falle von Transportschäden, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit uns.
§ 9. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von ACENDIS.
§ 10. Datenschutz Wir sind berechtigt, im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung Daten über den Käufer zu speichern.
§ 11. Anwendbares Recht Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.
§ 12. Gerichtsstand; Salvatorische Klauseln 1.Soweit der Geschäftspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, gilt als Gerichtsstand Hannover als vereinbart. 2.Sollte eine oder mehrere der hier aufgeführten Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.